Finden Sie in wenigen Klicks heraus, welche Rechte Sie haben
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Die Fluggesellschaft, bei der Sie die Tickets gekauft haben, ist Ihr erster Ansprechpartner für alle Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit Ihrer Reise.
Bei Änderungen oder Flugunregelmäßigkeiten (z. B. Verspätung, Annullierung) muss die Airline Sie aktiv informieren.
Wichtig zu wissen: Auch wenn Sie Ihr Ticket direkt bei einer bestimmten Fluggesellschaft gekauft haben, kann der Flug von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt werden. In diesem Fall ist bei Flugunregelmäßigkeiten die ausführende Airline verantwortlich und muss auch kontaktiert werden.
EU-Fluggastrechte:
- Für Flüge aus der Europäischen Union gelten die EU-Fluggastrechte immer.
- Für Flüge in die EU gelten die EU-Fluggastrechte nur, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat (auch wenn der Hinflug durch EU-Recht abgedeckt war).
Achten Sie bei der Buchung darauf:
- Stimmen vorgeschlagene Fluggesellschaft, Flugdaten und Reiseziel mit Ihren Wünschen überein?
- Sind Name und Vorname korrekt eingetragen?
- Haben Sie eine gültige E-Mail-Adresse angegeben (für den Erhalt von Tickets und Informationen)?
Wichtig:
Bei Tippfehlern gibt es in der Regel kein kostenloses Recht auf Berichtigung und kein Widerrufsrecht. Prüfen Sie Ihre Angaben daher sorgfältig, bevor Sie die Zahlung abschließen.
Achtung:
Die Fluggesellschaft ist grundsätzlich nur für ihre eigene Leistung verantwortlich. Falls Sie z. B. Unterkunft oder Mietwagen separat gebucht haben, besteht bei Flugproblemen kein pauschaler Anspruch auf Erstattung dieser Zusatzleistungen durch die Fluggesellschaft.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
Bei Änderungen oder Rückerstattungen Ihrer Tickets ist grundsätzlich die Plattform oder der Reisevermittler Ihr erster Ansprechpartner.
Wichtig:
- Die Vermittler haften nicht für Flugausfälle oder Verspätungen.
- In solchen Fällen ist die Fluggesellschaft dafür zuständig, Ihnen eine Umbuchung oder Rückerstattung des Ticketpreises anzubieten.
- Die Buchungsplattform ist nicht verpflichtet, die Versäumnisse der Airline auszugleichen, sondern unterstützt lediglich bei der Kommunikation.
Wenn die Plattform sogenannte Kombitickets verkauft (Flüge verschiedener Airlines mit unterschiedlichen Buchungsnummern), sind die Flüge nicht automatisch miteinander verknüpft. Ein Problem bei einem Flug hat dann keinen Einfluss auf die weiteren Flüge.
In vielen Fällen ist bei solchen Buchungen jedoch eine Versicherung enthalten, die — je nach Fall — eine Fortsetzung der Reise oder eine Rückerstattung ermöglicht.
Unser Tipps:
- Überprüfen Sie bei günstigen Angeboten, ob die Flugkombination für Sie geeignet ist (ob die Flüge unter einer einheitlichen Buchungsnummer durchgeführt werden oder nicht).
- Bei „separaten“ Flügen müssen Sie Ihr Aufgabegepäck in der Regel zwischen den Flügen abholen und für den nächsten Flug neu einchecken. Vergewissern Sie sich daher, dass die Umsteigezeit ausreichend ist.
- Informieren Sie sich über mögliche Versicherungen oder Garantien für Anschlussflüge (an wen Sie sich im Problemfall wenden müssen und welche Kosten übernommen werden).
- Überprüfen Sie vor der Zahlung noch einmal Ihren Namen, Ihre Vornamen, die Reisedaten und das Reiseziel. Bei Fehlern besteht kein Anspruch auf kostenlose Korrektur oder Widerruf.
Bedenken Sie:
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
Konkret:
Zusätzlich wichtig:
Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Abschnitt über Flugannullierungen und -verspätungen.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
Die Preise für Flugtickets sind dynamisch und ändern sich je nach Jahreszeit, Auslastung des Flugzeugs und Buchungszeitpunkt. In der Regel ist es günstiger, möglichst früh zu buchen.
Beim Kauf über eine Plattform fällt in der Regel zusätzlich eine Vermittlungsgebühr auf den Ticketpreis an.
Unsere Tipps:
- Vergleichen Sie die Preise auf verschiedenen Plattformen und direkt auf der Website der Fluggesellschaft.
- Prüfen Sie, welche Optionen (Handgepäck, Aufgabegepäck, Sitzplatzwahl usw.) im Ticketpreis enthalten sind.
- Achten Sie auf Sonderangebote oder Rabatte (z. B. durch Jahresabonnements), um günstigere Preise zu erhalten.
Gut zu wissen:
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
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Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
Die Sitzplatzwahl ist bei den meisten Fluggesellschaften kostenpflichtig. Wenn Sie keinen Sitzplatz reservieren, wird Ihnen beim Check-in automatisch ein Platz nach dem Zufallsprinzip zugewiesen.
Gut zu wissen:
Auch wenn Sie mit minderjährigen Kindern reisen, ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet, Ihnen automatisch nebeneinanderliegende Plätze zuzuweisen.
Wichtig:
Für Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität, die auf eine Begleitperson angewiesen sind, stellt die Fluggesellschaft sicher, dass beide kostenlos nebeneinander sitzen können.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
Unsere Tipps:
- Fragen Sie frühzeitig bei der ausführenden Fluggesellschaft nach, wenn Sie wissen, dass Sie einen Teil der gebuchten Flüge nicht antreten können. So können Sie die möglichen Kosten abschätzen.
- Wenn Sie absehen, dass Sie einen Flug nicht rechtzeitig erreichen, gehen Sie sofort zum Schalter der Fluggesellschaft, um eine Umbuchung zu klären.
- In manchen Fällen kann es günstiger sein, bei einer anderen Fluggesellschaft neu zu buchen, anstatt hohe Umbuchungsgebühren und Aufpreise zu zahlen. Prüfen Sie daher diese Möglichkeit.
Bedenken Sie:
Wenn Sie einen Flug verpassen – selbst aus Gründen, die Sie nicht verschuldet haben – haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises (ausgenommen Steuern und Flughafengebühren).
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Für die Beförderung und Unterstützung entstehen keine zusätzlichen Kosten, weder für den Transport von Hilfsmitteln (z. B. Rollstühle) noch für die am Flughafen angeforderte Hilfe.
- Die Unterstützung muss mindestens 48 Stunden vor Abflug beim Flugunternehmen angemeldet werden.
- Achten Sie darauf, dass die Umsteigezeiten für Anschlussflüge ausreichend sind.
- An manchen Flughäfen müssen Sie das Terminal wechseln; die Abläufe zum Aus- und Einsteigen unterscheiden sich von Flughafen zu Flughafen.
- eine Gefahr für die Sicherheit der betroffenen Person oder anderer Passagiere besteht,
- technische Einschränkungen am Flugzeug das Einsteigen unmöglich machen.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Gehen Sie am Reisetag rechtzeitig zum angegebenen Empfangs- oder Treffpunkt für Personen mit eingeschränkter Mobilität.
- Je nach Flughafen kann der Einsteigevorgang einige Zeit dauern.
- Wenn Sie mehrere Anschlussflüge mit verschiedenen Fluggesellschaften haben, stellen Sie sicher, dass in Ihrem Antrag für jede Fluggesellschaft und jeden Flug die Unterstützung berücksichtigt wird. Manche Fluggesellschaften verlangen für jeden Flug einen eigenen Antrag.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Die Person kann den Sicherheitsgurt nicht selbst anlegen.
- Die Person kann ohne Hilfe nicht aufstehen oder sich zu einem Notausgang bewegen.
- Die Person versteht die Sicherheitshinweise nicht.
- Die Person benötigt Hilfe beim Essen, der Einnahme von Medikamenten oder der Benutzung der Toilette.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
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- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
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Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
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- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- einen gültigen Personalausweis für Reisen in Deutschland oder im Schengen-Raum (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn). Ein deutscher Personalausweis ist für Minderjährige sechs Jahre gültig.
- ein gültiger eigener Reisepass für Reisen außerhalb der Europäischen Union. Der Reisepass ist für Minderjährige sechs Jahre gültig.
- ein Visum (oder ETA für Großbritannien bzw. ESTA für Kanada und die USA).
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, dass ihr Kind alleine reisen darf.
Unsere Tipps:
- Überprüfen Sie vor dem Kauf eines Tickets, sei es auf der Website der Fluggesellschaft oder über eine Verkaufsplattform, ob die Fluggesellschaft das alleinige Reisen von Minderjährigen erlaubt und unter welchen Bedingungen. Zur Erinnerung: Ein Widerrufsrecht für Flugtickets besteht nicht, wenn Sie einen Fehler gemacht haben.
- Überprüfen Sie, ob Sie einen Betreuungsservice bei der Fluggesellschaft buchen müssen.
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- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Es gibt keine einheitlichen europäischen Vorschriften für Reisen mit Minderjährigen. Welche Regelungen gelten, hängt von der Staatsangehörigkeit des Kindes, seinem Wohnsitz sowie dem Abflug-, Ankunfts- und Transitland ab.
- Kinder, auch Babys, müssen stets einen eigenen Ausweis (Reisepass oder Personalausweis) mitführen.
- Viele Fluggesellschaften erlauben, dass Kinder unter 2 Jahren kostenlos oder zu einem ermäßigten Preis auf dem Schoß ihrer Eltern mitfliegen. Dies ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
- Überprüfen Sie vor dem Ticketkauf die Einreisebestimmungen für das Zielland und alle Transitländer – für alle Familienmitglieder, auch für Babys. Zur Erinnerung: Für Flugtickets besteht kein Widerrufsrecht bei Fehlern.
- Reisen Sie mit einem Baby auf Langstrecken, erkundigen Sie sich bei der Fluggesellschaft, ob ein „Babybettchen“ an Bord verfügbar ist.
- Haben Sie Tickets vor der Geburt des Babys gekauft, fragen Sie bei der Fluggesellschaft nach, ob das Baby nachträglich hinzugefügt werden kann. Beachten Sie dabei, dass das Kind auch dann alle Einreiseanforderungen bezüglich Ausweispapieren, Visa und sonstiger Dokumente erfüllen muss.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
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Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Prüfen Sie vor dem Kauf der Tickets die Gepäckbestimmungen für Ihre Kinder, sowohl für Handgepäck als auch für aufgegebenes Gepäck.
- Für Kinder, die kostenlos auf dem Schoß der Eltern reisen, ist häufig ein Handgepäckstück, ein aufgegebenes Gepäckstück sowie Ausrüstung wie Kinderwagen oder Kindersitz zulässig. Überprüfen Sie die Regelungen der jeweiligen Fluggesellschaft(en), um unangenehme Überraschungen oder zusätzliche Kosten beim Einsteigen zu vermeiden.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Um mit Ihrem Haustier reisen zu können, müssen Sie dieses zusätzlich zu Ihrer Hauptbuchung anmelden. Die Anzahl der verfügbaren Plätze für Tiere ist oft begrenzt, und eine Reservierung garantiert nicht automatisch einen Platz für Ihr Haustier.
- Die Einreise von Haustieren in andere Länder ist gesetzlich geregelt. Sie müssen bestimmte Dokumente vorlegen, wie tierärztliche Bescheinigungen, Impfungen oder gegebenenfalls Nachweise über Quarantäne.
- Jede Fluggesellschaft hat eigene Vorschriften für die Beförderung von Tieren in der Kabine oder im Frachtraum (z. B. zulässiges Gewicht, Anzahl der Tiere, Reisebedingungen). Fluggesellschaften sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Haustiere zu befördern – ausgenommen sind Begleithunde.
- Informieren Sie sich vor dem Ticketkauf genau bei der Fluggesellschaft über deren Bedingungen zur Beförderung von Tieren. Berücksichtigen Sie auch die Einreisebestimmungen des Ziellandes und eventueller Transitländer.
- Fragen Sie bei der Fluggesellschaft rechtzeitig nach, ob an Bord noch Plätze für Tiere verfügbar sind.
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Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
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- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Prüfen Sie bei der Buchung sorgfältig, ob Ihr Ticket ein Gepäckstück beinhaltet und welche maximalen Abmessungen (Größe und Gewicht) von der jeweiligen Fluggesellschaft zugelassen sind.
- Achten Sie darauf, ob es sich um Handgepäck, Kabinengepäck oder aufgegebenes Gepäck handelt.
- Fliegen Sie mit mehreren Fluggesellschaften, sollten Sie die Gepäckbestimmungen jeder einzelnen genau überprüfen, da Gewicht und Maße variieren können.
- Wenn Sie ein Ticket ohne Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck gebucht haben, aber mehr Gepäck mitnehmen möchten, buchen Sie diese Option möglichst schon bei der Online-Registrierung, da der Kauf am Flughafen deutlich teurer ist.
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- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Jede Fluggesellschaft hat eigene Vorschriften für Gewicht und Größe des Handgepäcks. Überschreitet Ihr Gepäck diese Vorgaben, kann die Fluggesellschaft am Flughafen eine zusätzliche Gebühr verlangen oder Ihr Gepäck ablehnen. Achtung: Bei den Abmessungen werden Rollen und Griffe mit einbezogen.
- Bestimmte Gegenstände sind in der Kabine verboten und können bei der Sicherheitskontrolle ohne Entschädigung beschlagnahmt werden. Prüfen Sie vorab, ob Ihr Produkt verboten ist. Näheres beim Luftfahrt-Bundesamt.
- Die Mitnahme von Flüssigkeiten ist auf Flaschen mit maximal 100 ml Fassungsvermögen beschränkt. Alle Flüssigkeiten müssen zusammen in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Beutel mit maximal 1 Liter Fassungsvermögen verstaut werden.
- Medikamente sind in der Kabine erlaubt, wenn sie sich in der Originalverpackung befinden und ein Rezept vorliegt.
- Babynahrung und -getränke sind von der 100-ml-Beschränkung ausgenommen. Halten Sie diese an der Sicherheitskontrolle bereit, da diese gesondert überprüft werden.
- Planen Sie Ihre Ankunft am Flughafen rechtzeitig, da auch bei nur Handgepäck die Sicherheitskontrollen Zeit in Anspruch nehmen können.
- Wenn Sie Ihr Handgepäck doch aufgeben müssen, nehmen Sie zerbrechliche oder wertvolle Gegenstände (z. B. Laptop, Schmuck) heraus. Diese werden bei Verlust oder Beschädigung nicht ersetzt.
- Testen Sie Ihr Handgepäck am Flughafen in der Gepäckschablone der Fluggesellschaft und machen Sie ein Foto davon. So können Sie im Streitfall Ihre Einhaltung der Vorschriften belegen.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Jede Fluggesellschaft hat eigene Vorschriften für Gewicht und Größe des aufgegebenen Gepäcks. Überschreitet Ihr Gepäck diese Vorgaben, kann die Fluggesellschaft am Flughafen eine zusätzliche Gebühr verlangen oder das Gepäck ablehnen. Achtung: Bei den Abmessungen werden Rollen und Griffe mitgerechnet.
- Bestimmte Gegenstände sind im Frachtraum verboten und können beschlagnahmt oder vernichtet werden, ohne Anspruch auf Entschädigung. Prüfen Sie vorab, ob Ihr Gepäck Gegenstände enthält, die verboten sind. Näheres beim Luftfahrt-Bundesamt.
- E-Zigaretten sind im aufgegebenen Gepäck verboten. Sie können jedoch in die Flugzeugkabine mitgenommen werden, sofern sie nicht benutzt oder geladen werden.
- Fluggesellschaften können die Haftung für zerbrechliche oder wertvolle Gegenstände (z. B. Computer, Schmuck) ausschließen. Verlieren oder beschädigen sie diese im aufgegebenen Gepäck, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
- Packen Sie vorsichtig und bewahren Sie zerbrechliche, wertvolle oder unverzichtbare Gegenstände (elektronische Geräte, Brillen, Haushaltsgegenstände etc.) im Handgepäck auf.
- Reisen Sie mit mehreren Personen, verteilen Sie Ihr Gepäck auf verschiedene Koffer. So vermeiden Sie, dass bei Verlust oder Verspätung eines Gepäckstücks alle Ihre Sachen fehlen. Eine Wechselgarnitur im Handgepäck ist ebenfalls ratsam.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Verlassen Sie den Flughafen nicht, ohne das Fehlen Ihres Gepäcks am Schalter für verlorenes Gepäck oder an den entsprechenden Terminals gemeldet zu haben. Sie erhalten eine PIR-Nummer (Priority Irregularity Report), die die Suchakte bestätigt und für Ihre Ansprüche wichtig ist.
- Bewahren Sie alle Reisedokumente (z. B. Bordkarte, Check-in-Beleg) sorgfältig auf.
- Die Entschädigung richtet sich nach den Kassenbelegen Ihrer Ersatzeinkäufe. Kreditkartenabrechnungen werden nicht anerkannt, deshalb unbedingt alle Quittungen aufheben.
- Kaufen Sie bei Ihren Ersatzeinkäufen nur notwendige Dinge und bleiben Sie konsistent – die Fluggesellschaft prüft alle Belege im Zusammenhang mit der Abwesenheitsdauer Ihres Gepäcks und dem Reiseziel.
- Die Entschädigung ist auf maximal 1.900 Euro begrenzt – auch wenn Ihr tatsächlicher Schaden höher ist, erhalten Sie nicht mehr.
- Sie sind verpflichtet, den Schaden nachzuweisen.
- Die Verjährungsfrist für gerichtliche Ansprüche beträgt zwei Jahre ab dem Vorfall. Die Einschaltung eines Schlichters verlängert diese Frist nicht.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Verlassen Sie den Flughafen nicht, ohne das Fehlen Ihres Gepäcks am Schalter für verlorenes Gepäck oder an den entsprechenden Terminals zu melden.
- Fordern Sie eine PIR-Nummer (Priority Irregularity Report) an. Diese bestätigt die Eröffnung der Suchakte und ist für Ihre spätere Anspruchstellung unerlässlich.
- Bewahren Sie alle Reisedokumente (Bordkarte, Check-in-Beleg etc.) sorgfältig auf.
- Die Entschädigung bemisst sich anhand der Kaufbelege für neu angeschaffte und verlorene Gegenstände. Kreditkartenabrechnungen werden nicht anerkannt – bewahren Sie daher alle Kassenbelege auf.
- Fehlen Ihnen Belege, kann die Bewertung der Entschädigung alternativ auf Basis des Gepäckgewichts erfolgen (ca. 20 Euro pro Kilogramm).
- Seien Sie bei Ihren Einkäufen und Rechnungen konsequent – die Fluggesellschaft prüft alle Nachweise. Die Entschädigung entspricht nicht immer dem Neuwert, häufig werden Abschläge vorgenommen.
- Achtung: Einige wertvolle oder zerbrechliche Gegenstände (z. B. Computer, Brillen, Schmuck) sind im aufgegebenen Gepäck oft von der Haftung ausgeschlossen. Packen Sie deshalb sorgfältig (siehe Abschnitt „Gepäck vorbereiten“).
- Die maximale Entschädigung beträgt 1.900 Euro, auch wenn Ihr tatsächlicher Schaden höher ist.
- Sie sind verpflichtet, den Schaden nachzuweisen.
- Die Frist für gerichtliche Schritte beträgt zwei Jahre ab dem Vorfall. Die Einschaltung eines Schlichters verlängert diese Frist nicht.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Verlassen Sie den Flughafen nicht, ohne den Schaden am Schalter für verlorenes Gepäck oder an den dafür vorgesehenen Terminals zu melden.
- Fordern Sie eine PIR-Nummer (Priority Irregularity Report) an. Diese bestätigt die Aufnahme des Schadensfalls und ist für Ihre spätere Anspruchstellung unerlässlich.
- Bewahren Sie alle Reisedokumente (Bordkarte, Check-in-Beleg usw.) gut auf.
- Die Entschädigung bemisst sich anhand der Kaufbelege für beschädigte Gegenstände. Kreditkartenabrechnungen werden nicht akzeptiert.
- Manche Airlines verlangen eine Bescheinigung über die Nichtreparierbarkeit des Gepäcks, die Sie bei einem Fachgeschäft oder Gepäckhändler erhalten können.
- Achtung: Wertvolle Gegenstände wie Computer, Brillen, Schmuck etc. sind bei Verlust oder Beschädigung im aufgegebenen Gepäck häufig von der Haftung ausgeschlossen. Packen Sie deshalb vorsichtig (siehe Abschnitt „Gepäck vorbereiten“).
- Die maximale Entschädigung beträgt 1.900 Euro, auch wenn Ihr tatsächlicher Schaden höher ist.
- Sie sind verpflichtet, den Schaden nachzuweisen.
- Die Frist für gerichtliche Schritte beträgt zwei Jahre ab dem Vorfall. Die Einschaltung eines Schlichters verlängert diese Frist nicht.
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Hinweis
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Beim Online-Kauf von Flugtickets besteht kein 14-tägiges Widerrufsrecht. Ob und in welchem Umfang Sie Ihr Ticket stornieren oder ändern können, hängt von den jeweiligen Buchungsbedingungen ab. Wenden Sie sich dafür an die Fluggesellschaft, bei der Sie das Ticket gebucht haben.
Alle Flugtickets enthalten Steuern und Flughafengebühren, die erstattet werden müssen, wenn Sie die Reise nicht antreten. Diese betragen meist 10–25 % des Ticketpreises.
Unsere Tipps
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
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Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
Bei persönlichen Gründen (z. B. ein Todesfall in der Familie) oder medizinischen Notfällen können Sie eine Stornierung oder Umbuchung beantragen. Viele Fluggesellschaften und Reisebüros zeigen sich kulant und bieten Gutschriften an, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums verwendet werden können.
Prüfen Sie bestehende Versicherungen:
- Haben Sie eine Reiseversicherung abgeschlossen?
- Deckt Ihre Kreditkarte Reiserücktrittskosten?
- Bietet die Buchungsplattform ggf. eine Stornoversicherung an?
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Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
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- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
Lesen Sie bitte den Abschnitt „Flugausfall, Verspätung oder verweigerte Beförderung“.
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Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
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- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
Vergewissern Sie sich vor Reiseantritt, dass Sie alle erforderlichen Reisedokumente dabeihaben:
- Flugticket oder Bordkarte
- Personalausweis oder Reisepass, je nach Reiseziel (Achtung: Ein Führerschein gilt nicht als Reisedokument!)
- Visum oder Aufenthaltstitel, falls für das Reiseziel erforderlich (Informationen dazu erhalten Sie beim Auswärtigen Amt oder bei der Botschaft des Ziellandes)
- Kreditkarte, mit der das Flugticket bezahlt wurde (einige Airlines verlangen diese beim Boarding)
- Für minderjährige Reisende: Kinder benötigen immer einen eigenen Reisepass oder Personalausweis (siehe Abschnitt „Reisen mit Kindern“).
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Hinweis
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- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Den Check-in rechtzeitig online durchzuführen
- Die Bordkarte auszudrucken oder in der App der Airline zu speichern
- Zahlung bestätigen: Prüfen Sie, ob Ihre Ticketzahlung von der Fluggesellschaft bestätigt und abgebucht wurde. Bei einem Zahlungsfehler können Sie nicht einchecken und Ihnen kann das Boarding verweigert werden.
- Aufgabegepäck hinzufügen: Falls Sie ein aufgegebenes Gepäckstück mitnehmen möchten, das ursprünglich nicht im Ticket enthalten war, können Sie diese Option meist beim Online-Check-in günstiger hinzufügen als am Flughafen.
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Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
Die Sitzplatzwahl ist bei den meisten Fluggesellschaften kostenpflichtig. Wenn Sie keinen Sitzplatz reservieren, wird Ihnen beim Check-in automatisch ein Platz nach dem Zufallsprinzip zugewiesen.
Gut zu wissen
Auch wenn Sie mit minderjährigen Kindern reisen, ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet, Ihnen automatisch nebeneinanderliegende Plätze zuzuweisen.
Wichtig
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Prüfen Sie bei der Buchung sorgfältig, ob Ihr Ticket ein Gepäckstück beinhaltet und welche maximalen Abmessungen (Größe und Gewicht) von der jeweiligen Fluggesellschaft zugelassen sind.
- Achten Sie darauf, ob es sich um Handgepäck, Kabinengepäck oder aufgegebenes Gepäck handelt.
- Fliegen Sie mit mehreren Fluggesellschaften, sollten Sie die Gepäckbestimmungen jeder einzelnen genau überprüfen, da Gewicht und Maße variieren können.
- Wenn Sie ein Ticket ohne Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck gebucht haben, aber mehr Gepäck mitnehmen möchten, buchen Sie diese Option möglichst schon bei der Online-Registrierung, da der Kauf am Flughafen deutlich teurer ist.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Jede Fluggesellschaft hat eigene Vorschriften für Gewicht und Größe des Handgepäcks. Überschreitet Ihr Gepäck diese Vorgaben, kann die Fluggesellschaft am Flughafen eine zusätzliche Gebühr verlangen oder Ihr Gepäck ablehnen. Achtung: Bei den Abmessungen werden Rollen und Griffe mit einbezogen.
- Bestimmte Gegenstände sind in der Kabine verboten und können bei der Sicherheitskontrolle ohne Entschädigung beschlagnahmt werden. Prüfen Sie vorab, ob Ihr Produkt verboten ist. Näheres beim Luftfahrt-Bundesamt.
- Die Mitnahme von Flüssigkeiten ist auf Flaschen mit maximal 100 ml Fassungsvermögen beschränkt. Alle Flüssigkeiten müssen zusammen in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Beutel mit maximal 1 Liter Fassungsvermögen verstaut werden.
- Medikamente sind in der Kabine erlaubt, wenn sie sich in der Originalverpackung befinden und ein Rezept vorliegt.
- Babynahrung und -getränke sind von der 100-ml-Beschränkung ausgenommen. Halten Sie diese an der Sicherheitskontrolle bereit, da diese gesondert überprüft werden.
- Planen Sie Ihre Ankunft am Flughafen rechtzeitig, da auch bei nur Handgepäck die Sicherheitskontrollen Zeit in Anspruch nehmen können.
- Wenn Sie Ihr Handgepäck doch aufgeben müssen, nehmen Sie zerbrechliche oder wertvolle Gegenstände (z. B. Laptop, Schmuck) heraus. Diese werden bei Verlust oder Beschädigung nicht ersetzt.
- Testen Sie Ihr Handgepäck am Flughafen in der Gepäckschablone der Fluggesellschaft und machen Sie ein Foto davon. So können Sie im Streitfall Ihre Einhaltung der Vorschriften belegen.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
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Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Jede Fluggesellschaft hat eigene Vorschriften für Gewicht und Größe des aufgegebenen Gepäcks. Überschreitet Ihr Gepäck diese Vorgaben, kann die Fluggesellschaft am Flughafen eine zusätzliche Gebühr verlangen oder das Gepäck ablehnen. Achtung: Bei den Abmessungen werden Rollen und Griffe mitgerechnet.
- Bestimmte Gegenstände sind im Frachtraum verboten und können beschlagnahmt oder vernichtet werden, ohne Anspruch auf Entschädigung. Prüfen Sie vorab, ob Ihr Gepäck Gegenstände enthält, die verboten sind. Näheres beim Luftfahrt-Bundesamt.
- E-Zigaretten sind im aufgegebenen Gepäck verboten. Sie können jedoch in die Flugzeugkabine mitgenommen werden, sofern sie nicht benutzt oder geladen werden.
- Fluggesellschaften können die Haftung für zerbrechliche oder wertvolle Gegenstände (z. B. Computer, Schmuck) ausschließen. Verlieren oder beschädigen sie diese im aufgegebenen Gepäck, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
- Packen Sie vorsichtig und bewahren Sie zerbrechliche, wertvolle oder unverzichtbare Gegenstände (elektronische Geräte, Brillen, Haushaltsgegenstände etc.) im Handgepäck auf.
- Reisen Sie mit mehreren Personen, verteilen Sie Ihr Gepäck auf verschiedene Koffer. So vermeiden Sie, dass bei Verlust oder Verspätung eines Gepäckstücks alle Ihre Sachen fehlen. Eine Wechselgarnitur im Handgepäck ist ebenfalls ratsam.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Verlassen Sie den Flughafen nicht, ohne das Fehlen Ihres Gepäcks am Schalter für verlorenes Gepäck oder an den entsprechenden Terminals gemeldet zu haben. Sie erhalten eine PIR-Nummer (Priority Irregularity Report), die die Suchakte bestätigt und für Ihre Ansprüche wichtig ist.
- Bewahren Sie alle Reisedokumente (z. B. Bordkarte, Check-in-Beleg) sorgfältig auf.
- Die Entschädigung richtet sich nach den Kassenbelegen Ihrer Ersatzeinkäufe. Kreditkartenabrechnungen werden nicht anerkannt, deshalb unbedingt alle Quittungen aufheben.
- Kaufen Sie bei Ihren Ersatzeinkäufen nur notwendige Dinge und bleiben Sie konsistent – die Fluggesellschaft prüft alle Belege im Zusammenhang mit der Abwesenheitsdauer Ihres Gepäcks und dem Reiseziel.
- Die Entschädigung ist auf maximal 1.900 Euro begrenzt – auch wenn Ihr tatsächlicher Schaden höher ist, erhalten Sie nicht mehr.
- Sie sind verpflichtet, den Schaden nachzuweisen.
- Die Verjährungsfrist für gerichtliche Ansprüche beträgt zwei Jahre ab dem Vorfall. Die Einschaltung eines Schlichters verlängert diese Frist nicht.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Verlassen Sie den Flughafen nicht, ohne das Fehlen Ihres Gepäcks am Schalter für verlorenes Gepäck oder an den entsprechenden Terminals zu melden.
- Fordern Sie eine PIR-Nummer (Priority Irregularity Report) an. Diese bestätigt die Eröffnung der Suchakte und ist für Ihre spätere Anspruchstellung unerlässlich.
- Bewahren Sie alle Reisedokumente (Bordkarte, Check-in-Beleg etc.) sorgfältig auf.
- Die Entschädigung bemisst sich anhand der Kaufbelege für neu angeschaffte und verlorene Gegenstände. Kreditkartenabrechnungen werden nicht anerkannt – bewahren Sie daher alle Kassenbelege auf.
- Fehlen Ihnen Belege, kann die Bewertung der Entschädigung alternativ auf Basis des Gepäckgewichts erfolgen (ca. 20 Euro pro Kilogramm).
- Seien Sie bei Ihren Einkäufen und Rechnungen konsequent – die Fluggesellschaft prüft alle Nachweise. Die Entschädigung entspricht nicht immer dem Neuwert, häufig werden Abschläge vorgenommen.
- Achtung: Einige wertvolle oder zerbrechliche Gegenstände (z. B. Computer, Brillen, Schmuck) sind im aufgegebenen Gepäck oft von der Haftung ausgeschlossen. Packen Sie deshalb sorgfältig (siehe Abschnitt „Gepäck vorbereiten“).
- Die maximale Entschädigung beträgt 1.900 Euro, auch wenn Ihr tatsächlicher Schaden höher ist.
- Sie sind verpflichtet, den Schaden nachzuweisen.
- Die Frist für gerichtliche Schritte beträgt zwei Jahre ab dem Vorfall. Die Einschaltung eines Schlichters verlängert diese Frist nicht.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Verlassen Sie den Flughafen nicht, ohne den Schaden am Schalter für verlorenes Gepäck oder an den dafür vorgesehenen Terminals zu melden.
- Fordern Sie eine PIR-Nummer (Priority Irregularity Report) an. Diese bestätigt die Aufnahme des Schadensfalls und ist für Ihre spätere Anspruchstellung unerlässlich.
- Bewahren Sie alle Reisedokumente (Bordkarte, Check-in-Beleg usw.) gut auf.
- Die Entschädigung bemisst sich anhand der Kaufbelege für beschädigte Gegenstände. Kreditkartenabrechnungen werden nicht akzeptiert.
- Manche Airlines verlangen eine Bescheinigung über die Nichtreparierbarkeit des Gepäcks, die Sie bei einem Fachgeschäft oder Gepäckhändler erhalten können.
- Achtung: Wertvolle Gegenstände wie Computer, Brillen, Schmuck etc. sind bei Verlust oder Beschädigung im aufgegebenen Gepäck häufig von der Haftung ausgeschlossen. Packen Sie deshalb vorsichtig (siehe Abschnitt „Gepäck vorbereiten“).
- Die maximale Entschädigung beträgt 1.900 Euro, auch wenn Ihr tatsächlicher Schaden höher ist.
- Sie sind verpflichtet, den Schaden nachzuweisen.
- Die Frist für gerichtliche Schritte beträgt zwei Jahre ab dem Vorfall. Die Einschaltung eines Schlichters verlängert diese Frist nicht.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Seien Sie rechtzeitig am Flughafen – auch wenn Sie bereits eingecheckt haben oder ohne Gepäck reisen.
- Falls Sie Gepäck aufgeben möchten, denken Sie daran, dies rechtzeitig am Check-in-Schalter zu erledigen. Ein späteres Aufgeben ist nicht mehr möglich.
- Sobald Sie Ihre Bordkarte haben, können Sie die Sicherheitskontrollen passieren und zum Boarding-Bereich gehen.
- Denken Sie daran: Flüssigkeiten im Handgepäck dürfen nur in 100-ml-Behältern mitgeführt werden – verpackt in einem wieder verschließbaren 1-Liter-Beutel.
- Sobald das Abfluggate bekannt ist: rechtzeitig zum Gate gehen und sich in die Warteschlange einreihen.
- Fehlende Passagiere werden in der Regel nicht ausgerufen.
- Wenn das Boarding beendet ist und keine Passagiere mehr anwesend sind, wird der Zugang zum Flugzeug verweigert – auch wenn es sich noch auf dem Rollfeld befindet.
Zusätzlich haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von 250 Euro pro Passagier.
- Sie mindestens 14 Tage vor Reiseantritt über die Annullierung informiert wurden, oder
- die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist (z. B. Flugsicherungsprobleme, Streiks des Flughafenpersonals, extreme Wetterbedingungen).
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
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- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Sie mindestens 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert wurden, oder
- die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die die Fluggesellschaft nicht zu vertreten hat (z. B. Flugsicherung, Streik des Flughafenpersonals, extreme Wetterbedingungen)
Fordern Sie die Ausgleichszahlung aktiv bei der ausführenden Fluggesellschaft an – die Zahlung erfolgt nicht automatisch.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Sie mindestens 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert wurden oder
- außergewöhnliche Umstände vorlagen (z. B. Streik des Flughafenpersonals, Flugsicherungsprobleme, extreme Wetterbedingungen).
Ihre Ansprechpartner bei Problemen
Sie möchten sich im Zusammenhang mit einer Zugreise (mit Ausnahme von Bußgeldern) beschweren? Dann müssen Sie folgendes tun:
Kontaktieren Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Fahrt das Bahnunternehmen. Idealerweise mit Hilfe des durch das Bahnunternehmen zur Verfügung gestellten Beschwerdeformulars. Das Bahnunternehmen hat dann einen Monat Zeit, auf Ihre Beschwerde zu reagieren.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit einem Bahnunternehmen aus der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich habe? Und selbst nicht mehr weiter komme.
Wenn sich der Streit nicht im direkten Kontakt mit dem Bahnunternehmen beilegen lässt und das Bahnunternehmen in der EU, Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich sitzt, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
Zudem steht Ihnen eine Entschädigung von mindestens 125 Euro pro Passagier zu.
- Sie mindestens 14 Tage vor Reiseantritt über die Verspätung oder Annullierung informiert wurden, oder
- die Verspätung/Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die die Airline nicht zu vertreten hat (z. B. Flugsicherungsprobleme, Streik des Flughafenpersonals, extreme Wetterbedingungen).
Falls die Fluggesellschaft Ihnen am Flughafen keine Betreuungsleistungen anbietet, bewahren Sie alle Quittungen für Verpflegung und Getränke auf. So können Sie später eine Erstattung beantragen. Beachten Sie jedoch, dass die Fluggesellschaft meistens keine Kosten für alkoholische Getränke übernimmt.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Sie mindestens 14 Tage vor Reiseantritt über die Annullierung informiert wurden, oder
- die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die die Airline nicht zu vertreten hat (z. B. Probleme bei der Flugsicherung, Streik des Flughafenpersonals oder extreme Wetterbedingungen).
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Sie mindestens 14 Tage vor Reiseantritt über die Annullierung informiert wurden oder
- die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die die Fluggesellschaft nicht zu vertreten hat (z. B. Probleme bei der Flugsicherung, Streik des Flughafenpersonals oder extreme Wetterbedingungen).
Falls Ihnen am Flughafen keine Betreuungsleistungen angeboten wurden, bewahren Sie die Quittungen für Verpflegungs- und Getränkekosten gut auf, um später eine Erstattung beantragen zu können. Bitte beachten Sie, dass alkoholische Getränke meistens nicht erstattet werden.
Die Entschädigung wird nicht automatisch gezahlt – Sie müssen diese bei der Fluggesellschaft beantragen, die den Flug durchführen sollte.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
Bedenken Sie:
- Sie mindestens 14 Tage vor Reiseantritt über die Annullierung informiert wurden, oder
- die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die die Fluggesellschaft nicht zu vertreten hat (z. B. Probleme bei der Flugsicherung, Streik des Flughafenpersonals oder extreme Wetterbedingungen).
Unser Tipp:
Die Entschädigung wird nicht automatisch gezahlt – Sie müssen sie bei der Fluggesellschaft beantragen, die den Flug durchführen sollte.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
Bedenken Sie:
- Sie mindestens 14 Tage vor Reiseantritt über die Annullierung informiert wurden oder
- die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die die Fluggesellschaft nicht zu vertreten hat (z. B. Probleme bei der Flugsicherung, Streik des Flughafenpersonals oder extreme Wetterbedingungen).
Falls Ihnen am Flughafen keine Betreuungsleistungen angeboten wurden, bewahren Sie die Quittungen für Verpflegungs- und Getränkekosten auf, um später eine Erstattung zu beantragen. Beachten Sie: Alkoholische Getränke werden meistens nicht erstattet.
Die Entschädigung wird nicht automatisch gezahlt – Sie müssen diese bei der Fluggesellschaft beantragen, die den Flug durchführen sollte.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
Zudem steht Ihnen eine Entschädigung von mindestens 600 Euro pro Passagier zu.
Bedenken Sie:
- Sie mindestens 14 Tage vor Reiseantritt über die Annullierung informiert wurden oder
- die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die die Fluggesellschaft nicht zu vertreten hat (z. B. Probleme bei der Flugsicherung, Streik des Flughafenpersonals oder extreme Wetterbedingungen).
Unser Tipp:
Die Entschädigung wird nicht automatisch gezahlt – Sie müssen diese bei der Fluggesellschaft beantragen, die den Flug durchführen sollte und ihn storniert hat.
Gut zu wissen:
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
Ab einer Abflugverspätung von zwei Stunden muss die Fluggesellschaft Ihnen Betreuungsleistungen in Form von Verpflegung und Getränken anbieten.
Bei einer Verspätung am Zielort von weniger als drei Stunden besteht jedoch kein Anspruch auf pauschale Entschädigung oder Erstattung des Ticketpreises.
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Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
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- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
Bedenken Sie:
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Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
Bei Verspätungen am Zielort von weniger als drei Stunden besteht kein Anspruch auf eine pauschale Entschädigung oder Erstattung des Ticketpreises.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
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Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
Außerdem steht Ihnen eine Entschädigung von 400 Euro pro Passagier zu.
Eine Entschädigung wird beispielsweise nicht gezahlt, wenn Sie mindestens 14 Tage vor Reiseantritt über die Verspätung informiert wurden oder wenn diese auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die die Fluggesellschaft nicht zu vertreten hat (z. B. Probleme bei der Flugsicherung, Streik des Flughafenpersonals, extreme Wetterbedingungen).
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
Falls die Fluggesellschaft Ihnen am Flughafen keine Betreuungsleistungen angeboten hat, bewahren Sie die Quittungen für Ihre Verpflegungs- und Getränkekosten gut auf. So können Sie eine Erstattung beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Kosten für alkoholische Getränke in der Regel nicht erstattet werden.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
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Hinweis
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- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
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Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
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- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
Wenn Ihnen die Fluggesellschaft am Flughafen keine Unterstützung angeboten hat, bewahren Sie alle Quittungen für Verpflegung und Getränke auf, um eine Erstattung beantragen zu können. Beachten Sie, dass alkoholische Getränke in der Regel nicht erstattet werden.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
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Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
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- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
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Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
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- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
Wenn Sie aufgrund der Annullierung eines früheren Flugs Ihren Anschlussflug verpassen, muss Ihnen die Fluggesellschaft eine Alternativbeförderung zu Ihrem im Ticket vorgesehenen Endziel anbieten.
Auch bei einem verpassten Anschlussflug durch Verspätung ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Ihnen eine Umbuchung zum Endziel anzubieten.
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- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
Unsere Tipps:
- Prüfen Sie vor dem Kauf eines neuen Tickets, ob Ihre Buchung eine Versicherung für Anschlussflüge enthält. Falls ja, informieren Sie zuerst die Versicherung oder das Reisebüro über den verpassten Anschlussflug, damit diese Ihre Weiterreise organisieren können.
- Um Ihre Rechte gegenüber der verantwortlichen Fluggesellschaft zu prüfen, lesen Sie die Abschnitte „Mein Flug wurde annulliert“ und „Mein Flug hatte eine erhebliche Verspätung“. Beachten Sie dabei, dass nur das Endziel unter der jeweiligen Buchungsnummer relevant ist, nicht das Endziel der gesamten Reise.
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Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
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Unsere Empfehlung
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- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
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- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
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-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
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- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
Bedenken Sie:
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
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- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
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- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
Falls Sie unfreiwillig nicht mitfliegen, muss die Fluggesellschaft Ihnen die erforderlichen Betreuungsleistungen bereitstellen (z. B. Verpflegung und Getränke). Wenn die alternative Beförderung zu einer Ankunft mit einer Verspätung von mehr als zwei Stunden führt, steht Ihnen zudem eine Entschädigung von 250 Euro pro Passagier zu.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
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Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
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- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Machen Sie Fotos,
- bewahren Sie Unterlagen auf,
- oder belegen Sie Ihre rechtzeitige Anwesenheit beim Boarding.
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- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Fertigen Sie Fotos an,
- bewahren Sie Unterlagen auf,
- oder dokumentieren Sie Ihre rechtzeitige Anwesenheit beim Boarding.
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-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- machen Sie Fotos,
- bewahren Sie relevante Unterlagen auf,
- oder dokumentieren Sie Ihre rechtzeitige Anwesenheit beim Boarding.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
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-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
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- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
Bedenken Sie:
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
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Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
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Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
Falls Sie unfreiwillig nicht mitfliegen, muss die Fluggesellschaft Ihnen die erforderlichen Betreuungsleistungen bereitstellen (z. B. Verpflegung und Getränke). Wenn die alternative Beförderung zu einer Ankunft mit einer Verspätung von mehr als zwei Stunden führt, steht Ihnen zudem eine Entschädigung von 250 Euro pro Passagier zu.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Machen Sie Fotos,
- bewahren Sie Unterlagen auf,
- oder belegen Sie Ihre rechtzeitige Anwesenheit beim Boarding.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Fertigen Sie Fotos an,
- bewahren Sie Unterlagen auf,
- oder dokumentieren Sie Ihre rechtzeitige Anwesenheit beim Boarding.
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- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
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Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- machen Sie Fotos,
- bewahren Sie relevante Unterlagen auf,
- oder dokumentieren Sie Ihre rechtzeitige Anwesenheit beim Boarding.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
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Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
Die Fluggesellschaft haftet nicht automatisch für Folgekosten, die durch eine verspätete oder ausgefallene Anreise entstehen, beispielsweise für Hotel, Mietwagen oder gebuchte Aktivitäten.
Die Kosten für eine Änderung oder Stornierung dieser zusätzlichen Leistungen müssen Sie in der Regel selbst tragen.
- Prüfen Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Hotels oder Dienstleisters, ob eine kostenfreie Änderung oder Stornierung möglich ist.
- Ist dies nicht ausdrücklich geregelt, nehmen Sie dennoch direkten Kontakt mit dem Hotel oder Anbieter auf. Oft lässt sich eine Umbuchung, Verschiebung oder Gutschrift für einen späteren Zeitpunkt vereinbaren.
- Informieren Sie sich auch bei Ihren Versicherungen (z. B. über Ihre Kreditkarte oder private Reiseversicherung).
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Falls der Reiseveranstalter nicht innerhalb einer angemessenen Frist reagiert oder keine Lösung anbietet, sind Sie berechtigt, selbst alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen (z. B. Buchung eines anderen Fluges).
- In diesem Fall können Sie die Erstattung Ihrer Vorauszahlungen verlangen.
- Bewahren Sie sämtliche Quittungen und Rechnungen sorgfältig auf.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
Zusätzlich haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von 250 Euro pro Passagier.
- Sie mindestens 14 Tage vor Reiseantritt über die Annullierung informiert wurden, oder
- die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist (z. B. Flugsicherungsprobleme, Streiks des Flughafenpersonals, extreme Wetterbedingungen).
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Sie mindestens 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert wurden, oder
- die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die die Fluggesellschaft nicht zu vertreten hat (z. B. Flugsicherung, Streik des Flughafenpersonals, extreme Wetterbedingungen)
Fordern Sie die Ausgleichszahlung aktiv bei der ausführenden Fluggesellschaft an – die Zahlung erfolgt nicht automatisch.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Sie mindestens 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert wurden oder
- außergewöhnliche Umstände vorlagen (z. B. Streik des Flughafenpersonals, Flugsicherungsprobleme, extreme Wetterbedingungen).
Ihre Ansprechpartner bei Problemen
Sie möchten sich im Zusammenhang mit einer Zugreise (mit Ausnahme von Bußgeldern) beschweren? Dann müssen Sie folgendes tun:
Kontaktieren Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Fahrt das Bahnunternehmen. Idealerweise mit Hilfe des durch das Bahnunternehmen zur Verfügung gestellten Beschwerdeformulars. Das Bahnunternehmen hat dann einen Monat Zeit, auf Ihre Beschwerde zu reagieren.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit einem Bahnunternehmen aus der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich habe? Und selbst nicht mehr weiter komme.
Wenn sich der Streit nicht im direkten Kontakt mit dem Bahnunternehmen beilegen lässt und das Bahnunternehmen in der EU, Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich sitzt, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
Zudem steht Ihnen eine Entschädigung von mindestens 125 Euro pro Passagier zu.
- Sie mindestens 14 Tage vor Reiseantritt über die Verspätung oder Annullierung informiert wurden, oder
- die Verspätung/Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die die Airline nicht zu vertreten hat (z. B. Flugsicherungsprobleme, Streik des Flughafenpersonals, extreme Wetterbedingungen).
Falls die Fluggesellschaft Ihnen am Flughafen keine Betreuungsleistungen anbietet, bewahren Sie alle Quittungen für Verpflegung und Getränke auf. So können Sie später eine Erstattung beantragen. Beachten Sie jedoch, dass die Fluggesellschaft keine Kosten für alkoholische Getränke übernimmt.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Sie mindestens 14 Tage vor Reiseantritt über die Annullierung informiert wurden, oder
- die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die die Airline nicht zu vertreten hat (z. B. Probleme bei der Flugsicherung, Streik des Flughafenpersonals oder extreme Wetterbedingungen).
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Sie mindestens 14 Tage vor Reiseantritt über die Annullierung informiert wurden oder
- die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die die Fluggesellschaft nicht zu vertreten hat (z. B. Probleme bei der Flugsicherung, Streik des Flughafenpersonals oder extreme Wetterbedingungen).
Falls Ihnen am Flughafen keine Betreuungsleistungen angeboten wurden, bewahren Sie die Quittungen für Verpflegungs- und Getränkekosten gut auf, um später eine Erstattung beantragen zu können. Bitte beachten Sie, dass alkoholische Getränke nicht erstattet werden.
Die Entschädigung wird nicht automatisch gezahlt – Sie müssen diese bei der Fluggesellschaft beantragen, die den Flug durchführen sollte.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
Bedenken Sie:
- Sie mindestens 14 Tage vor Reiseantritt über die Annullierung informiert wurden, oder
- die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die die Fluggesellschaft nicht zu vertreten hat (z. B. Probleme bei der Flugsicherung, Streik des Flughafenpersonals oder extreme Wetterbedingungen).
Unser Tipp:
Die Entschädigung wird nicht automatisch gezahlt – Sie müssen sie bei der Fluggesellschaft beantragen, die den Flug durchführen sollte.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
Bedenken Sie:
- Sie mindestens 14 Tage vor Reiseantritt über die Annullierung informiert wurden oder
- die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die die Fluggesellschaft nicht zu vertreten hat (z. B. Probleme bei der Flugsicherung, Streik des Flughafenpersonals oder extreme Wetterbedingungen).
Falls Ihnen am Flughafen keine Betreuungsleistungen angeboten wurden, bewahren Sie die Quittungen für Verpflegungs- und Getränkekosten auf, um später eine Erstattung zu beantragen. Beachten Sie: Alkoholische Getränke werden nicht erstattet.
Die Entschädigung wird nicht automatisch gezahlt – Sie müssen diese bei der Fluggesellschaft beantragen, die den Flug durchführen sollte.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
Zudem steht Ihnen eine Entschädigung von mindestens 600 Euro pro Passagier zu.
Bedenken Sie:
- Sie mindestens 14 Tage vor Reiseantritt über die Annullierung informiert wurden oder
- die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die die Fluggesellschaft nicht zu vertreten hat (z. B. Probleme bei der Flugsicherung, Streik des Flughafenpersonals oder extreme Wetterbedingungen).
Unser Tipp:
Die Entschädigung wird nicht automatisch gezahlt – Sie müssen diese bei der Fluggesellschaft beantragen, die den Flug durchführen sollte und ihn storniert hat.
Gut zu wissen:
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
Ab einer Abflugverspätung von zwei Stunden muss die Fluggesellschaft Ihnen Betreuungsleistungen in Form von Verpflegung und Getränken anbieten.
Bei einer Verspätung am Zielort von weniger als drei Stunden besteht jedoch kein Anspruch auf pauschale Entschädigung oder Erstattung des Ticketpreises.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
Bedenken Sie:
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
Bei Verspätungen am Zielort von weniger als drei Stunden besteht kein Anspruch auf eine pauschale Entschädigung oder Erstattung des Ticketpreises.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
Außerdem steht Ihnen eine Entschädigung von 400 Euro pro Passagier zu.
Eine Entschädigung wird beispielsweise nicht gezahlt, wenn Sie mindestens 14 Tage vor Reiseantritt über die Verspätung informiert wurden oder wenn diese auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die die Fluggesellschaft nicht zu vertreten hat (z. B. Probleme bei der Flugsicherung, Streik des Flughafenpersonals, extreme Wetterbedingungen).
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
Falls die Fluggesellschaft Ihnen am Flughafen keine Betreuungsleistungen angeboten hat, bewahren Sie die Quittungen für Ihre Verpflegungs- und Getränkekosten gut auf. So können Sie eine Erstattung beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Kosten für alkoholische Getränke in der Regel nicht erstattet werden.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
Wenn Ihnen die Fluggesellschaft am Flughafen keine Unterstützung angeboten hat, bewahren Sie alle Quittungen für Verpflegung und Getränke auf, um eine Erstattung beantragen zu können. Beachten Sie, dass alkoholische Getränke in der Regel nicht erstattet werden.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
Wenn Sie aufgrund der Annullierung eines früheren Flugs Ihren Anschlussflug verpassen, muss Ihnen die Fluggesellschaft eine Alternativbeförderung zu Ihrem im Ticket vorgesehenen Endziel anbieten.
Auch bei einem verpassten Anschlussflug durch Verspätung ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Ihnen eine Umbuchung zum Endziel anzubieten.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
Unsere Tipps:
- Prüfen Sie vor dem Kauf eines neuen Tickets, ob Ihre Buchung eine Versicherung für Anschlussflüge enthält. Falls ja, informieren Sie zuerst die Versicherung oder das Reisebüro über den verpassten Anschlussflug, damit diese Ihre Weiterreise organisieren können.
- Um Ihre Rechte gegenüber der verantwortlichen Fluggesellschaft zu prüfen, lesen Sie die Abschnitte „Mein Flug wurde annulliert“ und „Mein Flug hatte eine erhebliche Verspätung“. Beachten Sie dabei, dass nur das Endziel unter der jeweiligen Buchungsnummer relevant ist, nicht das Endziel der gesamten Reise.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
Unsere Empfehlung
Überprüfen Sie vor dem Kauf eines neuen Tickets, ob Ihre Buchung eine Versicherung für Anschlussflüge enthält. Falls ja, informieren Sie zuerst die Versicherungsgesellschaft oder das Reisebüro über den verpassten Anschlussflug. So ermöglichen Sie ihnen, Ihre weitere Reise zu organisieren.
Um Ihre Rechte gegenüber dem für die Annullierung oder Verspätung verantwortlichen Unternehmen zu prüfen, lesen Sie bitte die Abschnitte „Annullierung eines oder mehrerer Flüge“ und „Verspätung eines Fluges“. Beachten Sie dabei, dass in beiden Fällen nicht das Endziel der gesamten Buchung, sondern das Endziel unter der Buchungsnummer des jeweiligen Beförderungsunternehmens relevant ist.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
Bedenken Sie:
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
Falls Sie unfreiwillig nicht mitfliegen, muss die Fluggesellschaft Ihnen die erforderlichen Betreuungsleistungen bereitstellen (z. B. Verpflegung und Getränke). Wenn die alternative Beförderung zu einer Ankunft mit einer Verspätung von mehr als zwei Stunden führt, steht Ihnen zudem eine Entschädigung von 250 Euro pro Passagier zu.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Machen Sie Fotos,
- bewahren Sie Unterlagen auf,
- oder belegen Sie Ihre rechtzeitige Anwesenheit beim Boarding.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Fertigen Sie Fotos an,
- bewahren Sie Unterlagen auf,
- oder dokumentieren Sie Ihre rechtzeitige Anwesenheit beim Boarding.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- machen Sie Fotos,
- bewahren Sie relevante Unterlagen auf,
- oder dokumentieren Sie Ihre rechtzeitige Anwesenheit beim Boarding.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
Bedenken Sie:
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
Falls Sie unfreiwillig nicht mitfliegen, muss die Fluggesellschaft Ihnen die erforderlichen Betreuungsleistungen bereitstellen (z. B. Verpflegung und Getränke). Wenn die alternative Beförderung zu einer Ankunft mit einer Verspätung von mehr als zwei Stunden führt, steht Ihnen zudem eine Entschädigung von 250 Euro pro Passagier zu.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Machen Sie Fotos,
- bewahren Sie Unterlagen auf,
- oder belegen Sie Ihre rechtzeitige Anwesenheit beim Boarding.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Fertigen Sie Fotos an,
- bewahren Sie Unterlagen auf,
- oder dokumentieren Sie Ihre rechtzeitige Anwesenheit beim Boarding.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- machen Sie Fotos,
- bewahren Sie relevante Unterlagen auf,
- oder dokumentieren Sie Ihre rechtzeitige Anwesenheit beim Boarding.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Prüfen Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Hotels oder Dienstleisters, ob eine kostenfreie Änderung oder Stornierung möglich ist.
- Ist dies nicht ausdrücklich geregelt, nehmen Sie dennoch direkten Kontakt mit dem Hotel oder Anbieter auf. Oft lässt sich eine Umbuchung, Verschiebung oder Gutschrift für einen späteren Zeitpunkt vereinbaren.
- Informieren Sie sich auch bei Ihren Versicherungen (z. B. über Ihre Kreditkarte oder private Reiseversicherung).
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Falls der Reiseveranstalter nicht innerhalb einer angemessenen Frist reagiert oder keine Lösung anbietet, sind Sie berechtigt, selbst alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen (z. B. Buchung eines anderen Fluges).
- In diesem Fall können Sie die Erstattung Ihrer Vorauszahlungen verlangen.
- Bewahren Sie sämtliche Quittungen und Rechnungen sorgfältig auf.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Information über die Änderung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt
- Änderung aufgrund außergewöhnlicher Umstände seitens der Fluggesellschaft wie Probleme bei der Flugsicherung, Streik des Flughafenpersonals oder Wetterbedingungen.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Information über die Änderung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt
- Änderung aufgrund außergewöhnlicher Umstände seitens der Fluggesellschaft wie Probleme bei der Flugsicherung, Streik des Flughafenpersonals oder Wetterbedingungen.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Information über die Änderung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt
- Änderung aufgrund außergewöhnlicher Umstände, wie Probleme bei der Flugsicherung, Streik des Flughafenpersonals oder ungünstige Wetterbedingungen.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Sie mindestens 14 Tage vor Reiseantritt über die Änderung informiert wurden
- die Änderung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die die Fluggesellschaft nicht zu vertreten hat (z. B. Probleme bei der Flugsicherung, Streik des Flughafenpersonals, extreme Wetterbedingungen).
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Sie mindestens 14 Tage vor Reiseantritt über die Änderung informiert wurden, oder
- die Änderung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die die Fluggesellschaft nicht zu vertreten hat (z. B. Probleme bei der Flugsicherung, Streik des Flughafenpersonals, extreme Wetterbedingungen).
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Sie mindestens 14 Tage vor Reiseantritt über die Änderung informiert wurden, oder
- die Änderung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die die Fluggesellschaft nicht zu vertreten hat (z. B. Probleme bei der Flugsicherung, Streik des Flughafenpersonals, extreme Wetterbedingungen).
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Prüfen Sie bei der Buchung sorgfältig, ob Ihr Ticket ein Gepäckstück beinhaltet und welche maximalen Abmessungen (Größe und Gewicht) von der jeweiligen Fluggesellschaft zugelassen sind.
- Achten Sie darauf, ob es sich um Handgepäck, Kabinengepäck oder aufgegebenes Gepäck handelt.
- Fliegen Sie mit mehreren Fluggesellschaften, sollten Sie die Gepäckbestimmungen jeder einzelnen genau überprüfen, da Gewicht und Maße variieren können.
- Wenn Sie ein Ticket ohne Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck gebucht haben, aber mehr Gepäck mitnehmen möchten, buchen Sie diese Option möglichst schon bei der Online-Registrierung, da der Kauf am Flughafen deutlich teurer ist.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Jede Fluggesellschaft hat eigene Vorschriften für Gewicht und Größe des Handgepäcks. Überschreitet Ihr Gepäck diese Vorgaben, kann die Fluggesellschaft am Flughafen eine zusätzliche Gebühr verlangen oder Ihr Gepäck ablehnen. Achtung: Bei den Abmessungen werden Rollen und Griffe mit einbezogen.
- Bestimmte Gegenstände sind in der Kabine verboten und können bei der Sicherheitskontrolle ohne Entschädigung beschlagnahmt werden. Prüfen Sie vorab, ob Ihr Produkt verboten ist. Näheres beim Luftfahrt-Bundesamt.
- Die Mitnahme von Flüssigkeiten ist auf Flaschen mit maximal 100 ml Fassungsvermögen beschränkt. Alle Flüssigkeiten müssen zusammen in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Beutel mit maximal 1 Liter Fassungsvermögen verstaut werden.
- Medikamente sind in der Kabine erlaubt, wenn sie sich in der Originalverpackung befinden und ein Rezept vorliegt.
- Babynahrung und -getränke sind von der 100-ml-Beschränkung ausgenommen. Halten Sie diese an der Sicherheitskontrolle bereit, da diese gesondert überprüft werden.
- Planen Sie Ihre Ankunft am Flughafen rechtzeitig, da auch bei nur Handgepäck die Sicherheitskontrollen Zeit in Anspruch nehmen können.
- Wenn Sie Ihr Handgepäck doch aufgeben müssen, nehmen Sie zerbrechliche oder wertvolle Gegenstände (z. B. Laptop, Schmuck) heraus. Diese werden bei Verlust oder Beschädigung nicht ersetzt.
- Testen Sie Ihr Handgepäck am Flughafen in der Gepäckschablone der Fluggesellschaft und machen Sie ein Foto davon. So können Sie im Streitfall Ihre Einhaltung der Vorschriften belegen.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Jede Fluggesellschaft hat eigene Vorschriften für Gewicht und Größe des aufgegebenen Gepäcks. Überschreitet Ihr Gepäck diese Vorgaben, kann die Fluggesellschaft am Flughafen eine zusätzliche Gebühr verlangen oder das Gepäck ablehnen. Achtung: Bei den Abmessungen werden Rollen und Griffe mitgerechnet.
- Bestimmte Gegenstände sind im Frachtraum verboten und können beschlagnahmt oder vernichtet werden, ohne Anspruch auf Entschädigung. Prüfen Sie vorab, ob Ihr Gepäck Gegenstände enthält, die verboten sind. Näheres beim Luftfahrt-Bundesamt.
- E-Zigaretten sind im aufgegebenen Gepäck verboten. Sie können jedoch in die Flugzeugkabine mitgenommen werden, sofern sie nicht benutzt oder geladen werden.
- Fluggesellschaften können die Haftung für zerbrechliche oder wertvolle Gegenstände (z. B. Computer, Schmuck) ausschließen. Verlieren oder beschädigen sie diese im aufgegebenen Gepäck, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
- Packen Sie vorsichtig und bewahren Sie zerbrechliche, wertvolle oder unverzichtbare Gegenstände (elektronische Geräte, Brillen, Haushaltsgegenstände etc.) im Handgepäck auf.
- Reisen Sie mit mehreren Personen, verteilen Sie Ihr Gepäck auf verschiedene Koffer. So vermeiden Sie, dass bei Verlust oder Verspätung eines Gepäckstücks alle Ihre Sachen fehlen. Eine Wechselgarnitur im Handgepäck ist ebenfalls ratsam.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Verlassen Sie den Flughafen nicht, ohne das Fehlen Ihres Gepäcks am Schalter für verlorenes Gepäck oder an den entsprechenden Terminals gemeldet zu haben. Sie erhalten eine PIR-Nummer (Priority Irregularity Report), die die Suchakte bestätigt und für Ihre Ansprüche wichtig ist.
- Bewahren Sie alle Reisedokumente (z. B. Bordkarte, Check-in-Beleg) sorgfältig auf.
- Die Entschädigung richtet sich nach den Kassenbelegen Ihrer Ersatzeinkäufe. Kreditkartenabrechnungen werden nicht anerkannt, deshalb unbedingt alle Quittungen aufheben.
- Kaufen Sie bei Ihren Ersatzeinkäufen nur notwendige Dinge und bleiben Sie konsistent – die Fluggesellschaft prüft alle Belege im Zusammenhang mit der Abwesenheitsdauer Ihres Gepäcks und dem Reiseziel.
- Die Entschädigung ist auf maximal 1.900 Euro begrenzt – auch wenn Ihr tatsächlicher Schaden höher ist, erhalten Sie nicht mehr.
- Sie sind verpflichtet, den Schaden nachzuweisen.
- Die Verjährungsfrist für gerichtliche Ansprüche beträgt zwei Jahre ab dem Vorfall. Die Einschaltung eines Schlichters verlängert diese Frist nicht.
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- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Verlassen Sie den Flughafen nicht, ohne das Fehlen Ihres Gepäcks am Schalter für verlorenes Gepäck oder an den entsprechenden Terminals zu melden.
- Fordern Sie eine PIR-Nummer (Priority Irregularity Report) an. Diese bestätigt die Eröffnung der Suchakte und ist für Ihre spätere Anspruchstellung unerlässlich.
- Bewahren Sie alle Reisedokumente (Bordkarte, Check-in-Beleg etc.) sorgfältig auf.
- Die Entschädigung bemisst sich anhand der Kaufbelege für neu angeschaffte und verlorene Gegenstände. Kreditkartenabrechnungen werden nicht anerkannt – bewahren Sie daher alle Kassenbelege auf.
- Fehlen Ihnen Belege, kann die Bewertung der Entschädigung alternativ auf Basis des Gepäckgewichts erfolgen (ca. 20 Euro pro Kilogramm).
- Seien Sie bei Ihren Einkäufen und Rechnungen konsequent – die Fluggesellschaft prüft alle Nachweise. Die Entschädigung entspricht nicht immer dem Neuwert, häufig werden Abschläge vorgenommen.
- Achtung: Einige wertvolle oder zerbrechliche Gegenstände (z. B. Computer, Brillen, Schmuck) sind im aufgegebenen Gepäck oft von der Haftung ausgeschlossen. Packen Sie deshalb sorgfältig (siehe Abschnitt „Gepäck vorbereiten“).
- Die maximale Entschädigung beträgt 1.900 Euro, auch wenn Ihr tatsächlicher Schaden höher ist.
- Sie sind verpflichtet, den Schaden nachzuweisen.
- Die Frist für gerichtliche Schritte beträgt zwei Jahre ab dem Vorfall. Die Einschaltung eines Schlichters verlängert diese Frist nicht.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Verlassen Sie den Flughafen nicht, ohne den Schaden am Schalter für verlorenes Gepäck oder an den dafür vorgesehenen Terminals zu melden.
- Fordern Sie eine PIR-Nummer (Priority Irregularity Report) an. Diese bestätigt die Aufnahme des Schadensfalls und ist für Ihre spätere Anspruchstellung unerlässlich.
- Bewahren Sie alle Reisedokumente (Bordkarte, Check-in-Beleg usw.) gut auf.
- Die Entschädigung bemisst sich anhand der Kaufbelege für beschädigte Gegenstände. Kreditkartenabrechnungen werden nicht akzeptiert.
- Manche Airlines verlangen eine Bescheinigung über die Nichtreparierbarkeit des Gepäcks, die Sie bei einem Fachgeschäft oder Gepäckhändler erhalten können.
- Achtung: Wertvolle Gegenstände wie Computer, Brillen, Schmuck etc. sind bei Verlust oder Beschädigung im aufgegebenen Gepäck häufig von der Haftung ausgeschlossen. Packen Sie deshalb vorsichtig (siehe Abschnitt „Gepäck vorbereiten“).
- Die maximale Entschädigung beträgt 1.900 Euro, auch wenn Ihr tatsächlicher Schaden höher ist.
- Sie sind verpflichtet, den Schaden nachzuweisen.
- Die Frist für gerichtliche Schritte beträgt zwei Jahre ab dem Vorfall. Die Einschaltung eines Schlichters verlängert diese Frist nicht.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Für die Beförderung und Unterstützung entstehen keine zusätzlichen Kosten, weder für den Transport von Hilfsmitteln (z. B. Rollstühle) noch für die am Flughafen angeforderte Hilfe.
- Die Unterstützung muss mindestens 48 Stunden vor Abflug beim Flugunternehmen angemeldet werden.
- Achten Sie darauf, dass die Umsteigezeiten für Anschlussflüge ausreichend sind.
- An manchen Flughäfen müssen Sie das Terminal wechseln; die Abläufe zum Aus- und Einsteigen unterscheiden sich von Flughafen zu Flughafen.
- eine Gefahr für die Sicherheit der betroffenen Person oder anderer Passagiere besteht,
- technische Einschränkungen am Flugzeug das Einsteigen unmöglich machen.
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- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Gehen Sie am Reisetag rechtzeitig zum angegebenen Empfangs- oder Treffpunkt für Personen mit eingeschränkter Mobilität.
- Je nach Flughafen kann der Einsteigevorgang einige Zeit dauern.
- Wenn Sie mehrere Anschlussflüge mit verschiedenen Fluggesellschaften haben, stellen Sie sicher, dass in Ihrem Antrag für jede Fluggesellschaft und jeden Flug die Unterstützung berücksichtigt wird. Manche Fluggesellschaften verlangen für jeden Flug einen eigenen Antrag.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Die Person kann den Sicherheitsgurt nicht selbst anlegen.
- Die Person kann ohne Hilfe nicht aufstehen oder sich zu einem Notausgang bewegen.
- Die Person versteht die Sicherheitshinweise nicht.
- Die Person benötigt Hilfe beim Essen, der Einnahme von Medikamenten oder der Benutzung der Toilette.
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- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
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-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
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Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
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- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
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- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
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- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Um mit Ihrem Haustier reisen zu können, müssen Sie dieses zusätzlich zu Ihrer Hauptbuchung anmelden. Die Anzahl der verfügbaren Plätze für Tiere ist oft begrenzt, und eine Reservierung garantiert nicht automatisch einen Platz für Ihr Haustier.
- Die Einreise von Haustieren in andere Länder ist gesetzlich geregelt. Sie müssen bestimmte Dokumente vorlegen, wie tierärztliche Bescheinigungen, Impfungen oder gegebenenfalls Nachweise über Quarantäne.
- Jede Fluggesellschaft hat eigene Vorschriften für die Beförderung von Tieren in der Kabine oder im Frachtraum (z. B. zulässiges Gewicht, Anzahl der Tiere, Reisebedingungen). Fluggesellschaften sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Haustiere zu befördern – ausgenommen sind Begleithunde.
- Informieren Sie sich vor dem Ticketkauf genau bei der Fluggesellschaft über deren Bedingungen zur Beförderung von Tieren. Berücksichtigen Sie auch die Einreisebestimmungen des Ziellandes und eventueller Transitländer.
- Fragen Sie bei der Fluggesellschaft rechtzeitig nach, ob an Bord noch Plätze für Tiere verfügbar sind.
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- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
An wen kann ich mich bei Problemen wenden?
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- einen gültigen Personalausweis für Reisen in Deutschland oder im Schengen-Raum (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn). Ein deutscher Personalausweis ist für Minderjährige sechs Jahre gültig.
- ein gültiger eigener Reisepass für Reisen außerhalb der Europäischen Union. Der Reisepass ist für Minderjährige sechs Jahre gültig.
- ein Visum (oder ETA für Großbritannien bzw. ESTA für Kanada und die USA).
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, dass ihr Kind alleine reisen darf.
Unsere Tipps:
- Überprüfen Sie vor dem Kauf eines Tickets, sei es auf der Website der Fluggesellschaft oder über eine Verkaufsplattform, ob die Fluggesellschaft das alleinige Reisen von Minderjährigen erlaubt und unter welchen Bedingungen. Zur Erinnerung: Ein Widerrufsrecht für Flugtickets besteht nicht, wenn Sie einen Fehler gemacht haben.
- Überprüfen Sie, ob Sie einen Betreuungsservice bei der Fluggesellschaft buchen müssen.
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- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Es gibt keine einheitlichen europäischen Vorschriften für Reisen mit Minderjährigen. Welche Regelungen gelten, hängt von der Staatsangehörigkeit des Kindes, seinem Wohnsitz sowie dem Abflug-, Ankunfts- und Transitland ab.
- Kinder, auch Babys, müssen stets einen eigenen Ausweis (Reisepass oder Personalausweis) mitführen. Ein Eintrag im Familienbuch gilt nicht als Ausweis, da dort kein Foto vorhanden ist.
- Viele Fluggesellschaften erlauben, dass Kinder unter 2 Jahren kostenlos oder zu einem ermäßigten Preis auf dem Schoß ihrer Eltern mitfliegen. Dies ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
- Überprüfen Sie vor dem Ticketkauf die Einreisebestimmungen für das Zielland und alle Transitländer – für alle Familienmitglieder, auch für Babys. Zur Erinnerung: Für Flugtickets besteht kein Widerrufsrecht bei Fehlern.
- Reisen Sie mit einem Baby auf Langstrecken, erkundigen Sie sich bei der Fluggesellschaft, ob ein „Babybettchen“ an Bord verfügbar ist.
- Haben Sie Tickets vor der Geburt des Babys gekauft, fragen Sie bei der Fluggesellschaft nach, ob das Baby nachträglich hinzugefügt werden kann. Beachten Sie dabei, dass das Kind auch dann alle Einreiseanforderungen bezüglich Ausweispapieren, Visa und sonstiger Dokumente erfüllen muss.
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- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
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- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Prüfen Sie vor dem Kauf der Tickets die Gepäckbestimmungen für Ihre Kinder, sowohl für Handgepäck als auch für aufgegebenes Gepäck.
- Für Kinder, die kostenlos auf dem Schoß der Eltern reisen, ist häufig ein Handgepäckstück, ein aufgegebenes Gepäckstück sowie Ausrüstung wie Kinderwagen oder Kindersitz zulässig. Überprüfen Sie die Regelungen der jeweiligen Fluggesellschaft(en), um unangenehme Überraschungen oder zusätzliche Kosten beim Einsteigen zu vermeiden.
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- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
-
Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Hinweis
- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.