Die Fluggesellschaft, bei der Sie die Tickets gekauft haben, ist Ihr erster Ansprechpartner für alle Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit Ihrer Reise.
Bei Änderungen oder Flugunregelmäßigkeiten (z. B. Verspätung, Annullierung) muss die Airline Sie aktiv informieren.
Wichtig zu wissen: Auch wenn Sie Ihr Ticket direkt bei einer bestimmten Fluggesellschaft gekauft haben, kann der Flug von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt werden. In diesem Fall ist bei Flugunregelmäßigkeiten die ausführende Airline verantwortlich und muss auch kontaktiert werden.
EU-Fluggastrechte:
Achten Sie bei der Buchung darauf:
Wichtig:
Bei Tippfehlern gibt es in der Regel kein kostenloses Recht auf Berichtigung und kein Widerrufsrecht. Prüfen Sie Ihre Angaben daher sorgfältig, bevor Sie die Zahlung abschließen.
Die Fluggesellschaft ist grundsätzlich nur für ihre eigene Leistung verantwortlich. Falls Sie z. B. Unterkunft oder Mietwagen separat gebucht haben, besteht bei Flugproblemen kein pauschaler Anspruch auf Erstattung dieser Zusatzleistungen durch die Fluggesellschaft.
Bei Änderungen oder Rückerstattungen Ihrer Tickets ist grundsätzlich die Plattform oder der Reisevermittler Ihr erster Ansprechpartner.
Wenn die Plattform sogenannte Kombitickets verkauft (Flüge verschiedener Airlines mit unterschiedlichen Buchungsnummern), sind die Flüge nicht automatisch miteinander verknüpft. Ein Problem bei einem Flug hat dann keinen Einfluss auf die weiteren Flüge.
In vielen Fällen ist bei solchen Buchungen jedoch eine Versicherung enthalten, die — je nach Fall — eine Fortsetzung der Reise oder eine Rückerstattung ermöglicht.
Unser Tipps:
Bedenken Sie:
Konkret:
Zusätzlich wichtig:
Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Abschnitt über Flugannullierungen und -verspätungen.
Beim Kauf über eine Plattform fällt in der Regel zusätzlich eine Vermittlungsgebühr auf den Ticketpreis an.
Unsere Tipps:
Gut zu wissen:
Gut zu wissen: Auch wenn Sie mit minderjährigen Kindern reisen, ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet, Ihnen automatisch nebeneinanderliegende Plätze zuzuweisen.
Wichtig: Für Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität, die auf eine Begleitperson angewiesen sind, stellt die Fluggesellschaft sicher, dass beide kostenlos nebeneinander sitzen können.
Wenn Ihr Gepäck bei der Ankunft am Zielflughafen nicht ausgeliefert wird, sondern verspätet ankommt, haben Sie Anspruch auf Erstattung der Kosten für notwendige Ersatzeinkäufe. Diese Erstattung kann bis zu einem Höchstbetrag von 1.900 Euro pro Passagier (nicht pro Gepäckstück) betragen.
Beim Online-Kauf von Flugtickets besteht kein 14-tägiges Widerrufsrecht. Ob und in welchem Umfang Sie Ihr Ticket stornieren oder ändern können, hängt von den jeweiligen Buchungsbedingungen ab. Wenden Sie sich dafür an die Fluggesellschaft, bei der Sie das Ticket gebucht haben.
Alle Flugtickets enthalten Steuern und Flughafengebühren, die erstattet werden müssen, wenn Sie die Reise nicht antreten. Diese betragen meist 10–25 % des Ticketpreises.
Unsere Tipps
Bei persönlichen Gründen (z. B. ein Todesfall in der Familie) oder medizinischen Notfällen können Sie eine Stornierung oder Umbuchung beantragen. Viele Fluggesellschaften und Reisebüros zeigen sich kulant und bieten Gutschriften an, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums verwendet werden können.
Prüfen Sie bestehende Versicherungen:
Lesen Sie bitte den Abschnitt „Flugausfall, Verspätung oder verweigerte Beförderung“.
Vergewissern Sie sich vor Reiseantritt, dass Sie alle erforderlichen Reisedokumente dabeihaben:
Zusätzlich haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von 250 Euro pro Passagier.
Fordern Sie die Ausgleichszahlung aktiv bei der ausführenden Fluggesellschaft an – die Zahlung erfolgt nicht automatisch.
Sie möchten sich im Zusammenhang mit einer Zugreise (mit Ausnahme von Bußgeldern) beschweren? Dann müssen Sie folgendes tun:
Kontaktieren Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Fahrt das Bahnunternehmen. Idealerweise mit Hilfe des durch das Bahnunternehmen zur Verfügung gestellten Beschwerdeformulars. Das Bahnunternehmen hat dann einen Monat Zeit, auf Ihre Beschwerde zu reagieren.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit einem Bahnunternehmen aus der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich habe? Und selbst nicht mehr weiter komme.
Wenn sich der Streit nicht im direkten Kontakt mit dem Bahnunternehmen beilegen lässt und das Bahnunternehmen in der EU, Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich sitzt, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Zudem steht Ihnen eine Entschädigung von mindestens 125 Euro pro Passagier zu.
Falls die Fluggesellschaft Ihnen am Flughafen keine Betreuungsleistungen anbietet, bewahren Sie alle Quittungen für Verpflegung und Getränke auf. So können Sie später eine Erstattung beantragen. Beachten Sie jedoch, dass die Fluggesellschaft meistens keine Kosten für alkoholische Getränke übernimmt.
Falls Ihnen am Flughafen keine Betreuungsleistungen angeboten wurden, bewahren Sie die Quittungen für Verpflegungs- und Getränkekosten gut auf, um später eine Erstattung beantragen zu können. Bitte beachten Sie, dass alkoholische Getränke meistens nicht erstattet werden.
Die Entschädigung wird nicht automatisch gezahlt – Sie müssen diese bei der Fluggesellschaft beantragen, die den Flug durchführen sollte.
Die Entschädigung wird nicht automatisch gezahlt – Sie müssen sie bei der Fluggesellschaft beantragen, die den Flug durchführen sollte.
Falls Ihnen am Flughafen keine Betreuungsleistungen angeboten wurden, bewahren Sie die Quittungen für Verpflegungs- und Getränkekosten auf, um später eine Erstattung zu beantragen. Beachten Sie: Alkoholische Getränke werden meistens nicht erstattet.
Zudem steht Ihnen eine Entschädigung von mindestens 600 Euro pro Passagier zu. Bei innergemeinschaftlichen Flügen ist die Entschädigung auf 400 Euro begrenzt.
Die Entschädigung wird nicht automatisch gezahlt – Sie müssen diese bei der Fluggesellschaft beantragen, die den Flug durchführen sollte und ihn storniert hat.
Bei einer Abflugverspätung muss die Fluggesellschaft Ihnen Betreuungsleistungen, wie zum Beispiel Verpflegung, im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit anbieten.
Bei einer Verspätung am Zielort von weniger als drei Stunden besteht jedoch kein Anspruch auf pauschale Entschädigung oder Erstattung des Ticketpreises.
Bei Verspätungen am Zielort von weniger als drei Stunden besteht kein Anspruch auf eine pauschale Entschädigung oder Erstattung des Ticketpreises.
Falls die Fluggesellschaft Ihnen am Flughafen keine Betreuungsleistungen angeboten hat, bewahren Sie die Quittungen für Verpflegungs- und Getränkekosten auf, um eine Erstattung beantragen zu können. Bitte beachten Sie, dass Kosten für alkoholische Getränke in der Regel nicht erstattet werden.
Außerdem steht Ihnen eine Entschädigung von 400 Euro pro Passagier zu.
Eine Entschädigung wird beispielsweise nicht gezahlt, wenn Sie mindestens 14 Tage vor Reiseantritt über die Verspätung informiert wurden oder wenn diese auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die die Fluggesellschaft nicht zu vertreten hat (z. B. Probleme bei der Flugsicherung, Streik des Flughafenpersonals, extreme Wetterbedingungen).
Falls die Fluggesellschaft Ihnen am Flughafen keine Betreuungsleistungen angeboten hat, bewahren Sie die Quittungen für Ihre Verpflegungs- und Getränkekosten gut auf. So können Sie eine Erstattung beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Kosten für alkoholische Getränke in der Regel nicht erstattet werden.
Wenn Ihnen die Fluggesellschaft am Flughafen keine Unterstützung angeboten hat, bewahren Sie alle Quittungen für Verpflegung und Getränke auf, um eine Erstattung beantragen zu können. Beachten Sie, dass alkoholische Getränke in der Regel nicht erstattet werden.
Wenn Sie aufgrund der Annullierung eines früheren Flugs Ihren Anschlussflug verpassen, muss Ihnen die Fluggesellschaft eine Alternativbeförderung zu Ihrem im Ticket vorgesehenen Endziel anbieten.
Auch bei einem verpassten Anschlussflug durch Verspätung ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Ihnen eine Umbuchung zum Endziel anzubieten.
Falls Sie unfreiwillig nicht mitfliegen, muss die Fluggesellschaft Ihnen die erforderlichen Betreuungsleistungen bereitstellen (z. B. Verpflegung und Getränke). Wenn die alternative Beförderung zu einer Ankunft mit einer Verspätung von mehr als zwei Stunden führt, steht Ihnen zudem eine Entschädigung von 250 Euro pro Passagier zu.
Die Fluggesellschaft haftet nicht automatisch für Folgekosten, die durch eine verspätete oder ausgefallene Anreise entstehen, beispielsweise für Hotel, Mietwagen oder gebuchte Aktivitäten.
Die Kosten für eine Änderung oder Stornierung dieser zusätzlichen Leistungen müssen Sie in der Regel selbst tragen.
Falls Ihnen am Flughafen keine Betreuungsleistungen angeboten wurden, bewahren Sie die Quittungen für Verpflegungs- und Getränkekosten gut auf, um später eine Erstattung beantragen zu können. Bitte beachten Sie, dass alkoholische Getränke oft nicht erstattet werden.
Zudem steht Ihnen eine Entschädigung von mindestens 300 Euro pro Passagier zu. Bei innergemeinschaftlichen Flügen sind mindestens 200 Euro an Entschädigung zu leisten.
Falls Ihnen am Flughafen keine Betreuungsleistungen angeboten wurden, bewahren Sie die Quittungen für Verpflegungs- und Getränkekosten auf, um später eine Erstattung zu beantragen. Beachten Sie: Alkoholische Getränke werden oft nicht erstattet.
Überprüfen Sie vor dem Kauf eines neuen Tickets, ob Ihre Buchung eine Versicherung für Anschlussflüge enthält. Falls ja, informieren Sie zuerst die Versicherungsgesellschaft oder das Reisebüro über den verpassten Anschlussflug. So ermöglichen Sie ihnen, Ihre weitere Reise zu organisieren.
Um Ihre Rechte gegenüber dem für die Annullierung oder Verspätung verantwortlichen Unternehmen zu prüfen, lesen Sie bitte die Abschnitte „Annullierung eines oder mehrerer Flüge“ und „Verspätung eines Fluges“. Beachten Sie dabei, dass in beiden Fällen nicht das Endziel der gesamten Buchung, sondern das Endziel unter der Buchungsnummer des jeweiligen Beförderungsunternehmens relevant ist.