- Dieses Tool informiert über Ihre Rechte bei Flügen mit Abflug und Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat sowie in Norwegen oder Island (EWR).
- Auch wenn Ihr Flug in einem Drittland (z. B. der Schweiz) startet oder Sie dort umsteigen, können Sie sich bei Problemen gerne an das EVZ Deutschland wenden.
- Bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Flugreise wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Hier finden Sie eine Übersicht der Online-Beschwerdeformulare.
- Wenn Sie damit keinen Erfolg haben, können Sie sich bei Airlines mit Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich kostenlos an uns, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, wenden.
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Hat Ihr Flug einen Bezug zu Deutschland (deutsche Airline oder Abflug bzw. Ankunft in Deutschland) können Sie sich alternativ an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. wenden (sofern die Airline dort teilnimmt), ansonsten an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Dieses Tool informiert Sie über Ihre Rechte bei Reisen innerhalb der Europäischen Union.
Bei Fragen und Beschwerden gegen Bahnunternehmen mit Sitz in der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Bei Beschwerden gegen die Deutsche Bahn AG richten Sie sich zunächst an das Servicecenter Fahrgastrechte. Sollte das Problem nicht gelöst werden können, können Sie sich an die Schlichtungsstelle soep wenden.
Sie möchten sich im Zusammenhang mit einer Zugreise (mit Ausnahme von Bußgeldern) beschweren? Dann müssen Sie folgendes tun:
Kontaktieren Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Fahrt das Bahnunternehmen. Idealerweise mit Hilfe des durch das Bahnunternehmen zur Verfügung gestellten Beschwerdeformulars. Das Bahnunternehmen hat dann einen Monat Zeit, auf Ihre Beschwerde zu reagieren.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit einem Bahnunternehmen aus der EU, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich habe? Und selbst nicht mehr weiter komme.
Wenn sich der Streit nicht im direkten Kontakt mit dem Bahnunternehmen beilegen lässt und das Bahnunternehmen in der EU, Norwegen, Island oder im Vereinigten Königreich sitzt, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.